Jan

2016

Die THW-Bundesvereinigung

Die Geschichte der THW-Bundesvereinigung

Wechselvoll, aber kontinuierlich in der positiven Entwicklung, so zeigt sich die Geschichte der Lobby-Einrichtung des THW: Der Bundesvereinigung der Helfer und Förderer des Technischen Hilfswerks e.V. (kurz: THW-Bundesvereinigung).

1980: Gründung des Helfervereins-Gedankens

Ihre Gründung am 15. Mai 1980 geht zurück auf das intensive Bemühen einiger Männer, die in monatelanger Vorbereitung die Weichen für diese Entwicklung gestellt haben. In Erinnerung derer, die damals aktiv gewesen sind, gilt Regierungsdirektor Ferdinand Ständer aus der THW-Leitung als einer der geistigen Gründungsväter dieser Einrichtung. Der damalige Bundessprecher, Konsul Peter Merck und Hans-Joachim Wiegand, THW-Landessprecher von Baden-Württemberg, waren die ersten Vizepräsidenten.
Jürgen Ständer aus Bayern wurde als erster Präsident der „Vereinigung der Helfer und Förderer des Technischen Hilfswerks e.V.“ in das Vereinsregister eingetragen. In der Unterkunft des THW-Ortsverbandes Gelsenkirchen, Adenauerallee 100, fand die Gründungsversammlung statt. Protokollführer war der damalige THW-Landessprecher von Rheinland-Pfalz und heutige Bundessprecher, Frank Schulze, der seit mittlerweile 30 Jahren aktiv im Präsidium des Vereins tätig ist.

Der Helferverband, wie er damals genannt wurde, hatte sich die Förderung des Technischen Hilfswerks vorgenommen durch:

– Beschaffung von Ausstattung,

– die Finanzierung von Maßnahmen und Veranstaltungen, die ausschließlich der Rettung von Menschenleben aus Lebensgefahr dienen,

– die Förderung der Jugendpflege innerhalb des Technischen Hilfswerkes und die Durchführung von sozialen, humanitären und caritativen Maßnahmen.

„Der Verein sieht sich nicht als Konkurrenz zur Bundesanstalt Technisches Hilfswerk oder deren gewählter Helfervertretung. Er will vielmehr die Arbeit der Vorgenannten nach Möglichkeit unterstützen und fördern. Der Verein nimmt zu gesetzlichen und anderen Regelungen, die den Aufgabenbereich des Technischen Hilfswerks betreffen, Stellung.“

Dieser Passus aus der Gründungssatzung findet sich heute noch mit der gleichen Aussage in der aktuellen Satzung.

Am 14. August 1980 wurde der Verein in das Vereinsregister beim Amtsgericht Stuttgart eingetragen. In Stuttgart deshalb, weil Landessprecher Hans-Joachim Wiegand dort Ortsbeauftragter war und im Vorfeld mit dem Finanzamt Stuttgart alle Notwendigkeiten für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit versucht hatte zu klären. Am 2. September erhielt der Helferverband die Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Schon ein halbes Jahr später wurde er umbenannt in „Vereinigung der Helfer und Förderer des Technischen Hilfswerks“ (THW-Helfervereinigung). Die Protokolle aus diesen Jahren belegen eine rege Sitzungstätigkeit.

1981 – 1982: Der Verein wächst mit und an seinen Aufgaben
So wurde beispielsweise in der Vorstandssitzung am 9. April 1981 u.a. die Gründung eines politischen Beirates angeregt. Die Aktivitäten zogen Verwaltungsarbeit nach sich. Ferdinand Ständer wurde im Februar 1982 mit der vorläufigen Wahrnehmung der Aufgaben des Bundesgeschäftsführers betraut.

Die THW-Helfervereinigung etablierte sich im Frankenkeller in Bonn-Mehlem. Im Mai 1982 kam Inga Theißinger als erste hauptamtliche Halbtagskraft zur Helfervereinigung. Sie blieb mit der Geschichte verbunden, auch nach ihrem Ausscheiden 1995. Am 22. Mai 1982 trat Friedrich Späth (Essen) sein Amt als gewählter Präsident der THW-Helfervereinigung an. Hans-Joachim Wiegand wurde als Vizepräsident wiedergewählt. Gerhard Brunke (Goslar) wurde neu als Vize gewählt.

1983 – 1984: THW – Jugend gegründet
1983 wurde eine Jugendordnung beschlossen, 1984 die THW-Jugend als autonomer Jugendverband gegründet, dessen Jugendarbeit auch dem Ziel dient, geeignete Nachwuchskräfte für das THW zu gewinnen. Eine Entwicklung von größter Bedeutung für die Zukunft des Technischen Hilfswerkes.

Die konstituierende Sitzung des Bundesjugendausschusses fand am 12. Mai 1984 statt. Nach der Begrüßung durch den Präsidenten der THW-Helfervereinigung e.V., Friedrich Späth, sprachen der Präsident des Bundesamtes für Zivilschutz, Dr. Paul Wilhelm Kolb, und der Direktor der Bundesanstalt THW, Vizepräsident Dipl.Ing. Hermann Ahrens, sowie der Vorsitzende des Arbeitskreises „Jugendfragen“ in der THW-Helfervereinigung e.V. und Landesvorsitzender der Landesstelle Baden-Württemberg, Hermann Biechele, ihre Grußworte.
In dieser Sitzung wurde Paul-Josef Wilmes (Nordrhein-Westfalen) zum ersten Bundesjugendleiter gewählt, Manfred Düll (Hamburg), und Rainer Nipp (Saarland) zu seinen Stellvertretern. Als Delegierte in die Bundesversammlung der THW-Helfervereinigung wurden Paul Streit (NRW), Erk Völschau (Hamburg) und Hans-Peter Schaden (Rheinland-Pfalz) gewählt.

Im Oktober 1984 starb Ferdinand Ständer. Das Präsidium der Helfervereinigung und der Vorstand der THW-Jugend widmeten ihm einen Nachruf, der für sich spricht:
„Durch sein unermüdliches Wirken und sein uneigennütziges Engagement verdankt ihm die THW-Helfervereinigung e.V. mehr, als man mit Worten zum Ausdruck bringen kann.“

1985: Hauptamtliche Verstärkung
Im Oktober 1985 begann Helmut Hergarten als hauptamtlicher Geschäftsführer seine Arbeit, unterstützt durch weitere Mitarbeiter. Erster Bundesjugendsekretär war Joachim Hetfeld. Ihn löste Paul Streit ab, der die Aufgabe seit 1985 wahrnahm.

1986: Das System der unabhängigen Ebenen
1986 wurde Hans-Joachim Wiegand zum Präsidenten der Helfervereinigung gewählt. Seine Stellvertreter waren Dr. Jürgen Becker (Nordrhein-Westfalen) und Johannes Gerster, MdB (Rheinland-Pfalz). THW-Direktor Helmut Meier, Bundesjugendleiter Paul-Josef Wilmes, Bundessprecher Peter Merck (Rheinland-Pfalz), Bundesschatzmeister Friedhelm Teusch (Nordrhein-Westfalen) und die Beisitzer Alfred Sauter, MdB (Bayern) und Heinz Köllisch (Hamburg) machten das Präsidium für die folgenden Jahre komplett.

Im Laufe der Jahre hatte man erkannt, dass das System mit Hunderten von unselbstständigen Ortsvereinen unflexibel und der Nachweis der Gemeinnützigkeit auf allen Ebenen schwer zu führen war.
In der Bundesversammlung 1986 wurde in „weniger als einer Minute die neue Satzung bei drei Stimmenthaltungen einstimmig angenommen“. So steht es im Informationsblatt „Wir über uns“, 4. Jahrgang Ausgabe 2, vom 2. Juli 1986 zu lesen. Die neue Satzung brachte das System der unabhängigen Ebenen: Selbstständige Fördervereine (e.V.) auf Ortsebene bildeten die Basis. Für jeden THW-Ortsverband soll ein Förderverein bestehen. In ihm sollen alle Helfer Mitglieder sein, neben möglichst zahlreichen Förderern. Ausschließlicher Zweck ist auch hier die Unterstützung der Arbeit der THW-Ortsverbände und der THW-Jugend. Das setzt konstruktive Zusammenarbeit voraus. Es hat sich vielfach bewährt, die Funktion des THW-Ortsbeauftragten als geborenes Mitglied im Vorstand zu integrieren.

Über die Jahre hinweg ist die Beschaffung von zusätzlichem Gerät und Fahrzeugen für die Arbeit des THW-Ortsverbandes wichtige Aktivität geblieben. Dazu kamen Ausbau und Erweiterung der Unterkünfte und Anlagen sowie deren Unterhalt. Die Unterstützung der Jugendarbeit (finanziell und organisatorisch) sowie der Öffentlichkeitsarbeit, der Service für Mitglieder und die Pflege der Kameradschaft runden das Aufgabenspektrum ab.

Die unabhängigen, örtlichen Fördervereine schlossen sich in wiederum selbstständige Landesvereinigungen e.V. zusammen. Die THW-Landesvereinigungen haben ein breites Zielspektrum – auch sie entscheiden selbstständig über ihre Aktivitäten. Zum Beispiel haben etliche zugunsten der angeschlossenen THW-Helfer Unfallversicherungen abgeschlossen. Teilweise sind auch Haftpflichtversicherungen für Veranstaltungen Bestandteil der Gruppenversicherung. Im Saarland erhält jedes Mitglied der örtlichen Vereine eine ID-Karte als Nachweis der Mitgliedschaft und kann verbilligt bei diversen Geschäften im ganzen Saarland einkaufen. In Niedersachsen ist das Video der Landesvereinigung Baden-Württemberg an alle Landesbildstellen verteilt worden. In Bayern fördert die Landesvereinigung besonders die THW-Jugend und unterstützt konkret bei Landes- und Bundeswettkämpfen.

In vielen Landes- und Ländervereinigungen sind Bundes- oder Landespolitiker als Vorsitzende gewählt. Sie helfen, das Ziel des selbstbewussten Einwirkens auf die zuständigen Ministerien der Landesebenen zu realisieren. Dazu gehört auch die Präsenz bei Gesetzgebungsverfahren für die Bereiche Katastrophenschutz, Polizei, Rettungsdienst und Brandschutz. Die Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und die Kontaktpflege werden von den Landesvereinigungen ebenso praktiziert, wie Bewusstseinsarbeit zugunsten der Helfer bei Katastrophen oder Unglücksfällen in bedeutenden Zielgruppen wie Arbeitgeber oder Tarifparteien.

1987: Die THW-Landesvereinigungen e.V. haben sich das Dach THW-Bundesvereinigung gegeben

Ihre Aufgaben stehen analog zu den landesspezifischen Aufgaben auf der Bundesebene, z.B. in den Bereichen Politik und Wirtschaft. Dazu kommen die Zusammenarbeit mit allen Hilfsorganisationen unter Einbeziehung auch der öffentlich-rechtlichen Organisationen an der Weiterentwicklung des Zivil- und Katastrophenschutzes sowie die Organisation und Mitwirkung bei nationalem und internationalem Erfahrungsaustausch über technische Hilfeleistung.

1989: Dauerthema: Struktur und Finanzen

Im Oktober 1989 hatten die Delegierten Johannes Gerster, MdB, zum Präsidenten der Bundeshelfervereinigung gewählt. Seine Vizepräsidenten waren Horst Frentrup (Nordrhein-Westfalen) und Hans-Joachim Wiegand (Baden-Württemberg). Schatzmeister wurde Peter Weiler (Nordrhein-Westfalen). Zu Beigeordneten wählten die Delegierten: Otto Reschke, MdB (Baden-Württemberg), Dieter Pfefferkorn (Bayern), Rolf Trodler (Niedersachsen) und Heinz Köllisch (Hamburg).
Aus der Kurz-Info Nr. 2 vom November 1989 geht hervor, dass es auch damals ein intensives Bemühen um die Übernahme von Fahrzeugen und Gerät aus Bundeswehrbeständen gab. Konkreter Erfolg war zu melden: „Nach Intervention der THW-Bundeshelfervereinigung hat der Haushaltsausschuss des Bundestages, wie Berichterstatter Michael von Schmude, MdB, mitteilte, Verbesserungen für das THW beschlossen.“ Es handelte sich um Gerätschaften im Wert von 2,4 Mio DM.

1991: Neue Bundesländer, neue Aufgaben auch für das THW

1991 steht in einer Auflistung der Ereignisse lapidar zu lesen: Aufbau in den neuen Bundesländern.
Die Vermittlung der Leitgedanken der Helfervereinigung in ihren unabhängigen unterschiedlichen Ebenen gelang nicht in allen Bundesländern gleich gut. Für das THW, das im Zentrum aller Bemühungen der THW-Bundeshelfervereinigung steht und stand, hat dieses Jahr eine besondere Bedeutung: Die Mitwirkungsverordnung und Helferrichtlinie traten in Kraft. Daran hatte auch die Bundeshelfervereinigung mitgewirkt, die z.B. den Status des „Reservehelfers“ etablieren half.

1991 wurde die THW-Jugend als Verein beim Amtsgericht Bonn eingetragen.

1992: Besonnenheit und Dialogbereitschaft

In seinem Rechenschaftsbericht bei der 10. Bundesversammlung im November 1992 listete der Präsident Johannes Gerster, MdB, unter anderem die folgenden Punkte auf: Die Möglichkeit der Übernahme von Bundeswehrmaterial, die THW-Jugend wurde in die Bundeshelfervereinigung aufgenommen, Unterstützung des THW-Bundeswettkampfes in Mainz 1991, Aufbau des THW und der Helfervereinigungen in den neuen Bundesländern, Intensivierung des Verhältnisses zum Deutschen Feuerwehrverband.

„Besonnenheit in der Handlungsweise und Dialogbereitschaft mit der dortigen Führung wird als weitere Vorgehensweise festgelegt.“ So steht es im Protokoll zu lesen. Johannes Gerster sah als künftige Aufgabe unter anderem (wie fast alle seiner Vorgänger) „die Forcierung der Öffentlichkeitsarbeit und die Mitwirkung an der neuen Struktur des Katastrophenschutzes in der Bundesrepublik Deutschland“ als Kernaufgaben der Bundeshelfervereinigung.

Einstimmig beschlossen wurde der Antrag an das BMI „zur Befürwortung der Vollziehung der Verselbstständigung der Bundesanstalt THW zum 1. Januar 1993″.

1993: Erfolg bei der Errichtung einer eigenständigen Bundesoberbehörde THW

Im Januar 1993 erfolgte durch den BMI-Erlass vom 22. Dezember 1992 die Verselbstständigung des Technischen Hilfswerkes als eigenständige Bundesoberbehörde.
Das Technische Hilfswerk war seit 1958 in das Bundesamt für den Zivilen Bevölkerungsschutz eingegliedert. 1984 war eine Teilverselbstständigung durch den Erlass über die Neugestaltung der THW-Leitung erfolgt. Mit Inkrafttreten des „Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk“ (kurz „THW-Helferrechtsgesetz“ genannt) schuf der Gesetzgeber mit Beginn des Jahres 1990 die rechtliche Grundlage für ein eigenständiges THW.

Die Neuwahlen bestätigten den Präsidenten Johannes Gerster im Amt. Seine Stellvertreter wurden Frank Schulze (Rheinland-Pfalz), der später mit der Geschäftsführung beauftragt wurde, und Horst Frentrup (NRW). Peter Weiler (NRW), Schatzmeister, und Manfred Schick (Rheinland-Pfalz), Schriftführer, wurden ebenfalls in ihren Ämtern bestätigt. Zu Beisitzern wählte die Versammlung Jochen Welt, MdB, Dirk-Hubertus Bosse (Bayern), Rolf Trodler (Niedersachsen) und wieder Hans-Joachim Wiegand (Baden-Württemberg).

Ebenfalls 1993 fand der Bundeswettkampf des THW in Berlin statt. Sven Slowak wurde zum neuen Bundesjugendleiter gewählt, er löste Klaus Müller ab.

1994: Turbulenzen für das THW bedeuten Arbeit für die Lobby

Im April 1994 wählte die Bundesversammlung Dr. Klaus-Dieter Uelhoff, MdB, an die Spitze des Vereins. Es war das Jahr, das dem THW in der Form der neuen Struktur gewaltige Unruhen brachte. Viele aus dem THW und der THW-Helfervereinigung engagierten sich über die Maßen, um zu verhindern, dass das Ehrenamt der Sparsamkeit der Bundesregierung zum Opfer fiel.

Das veränderte politische Umfeld setzte die Prioritäten im Zivilschutz bzw. im erweiterten Katastrophenschutz neu und war mit die Ursache dafür, dass sich die Bundesregierung weit aus diesen Bereichen zurückzog.

Das Technische Hilfswerk, auch in diesen Zeiten stark unterstützt von der THW-Helfervereinigung, ging mit einem konkreten Mengengerüst in eine fünfjährige Umbauphase. Eine Plafondierung des Haushalts und der Wille, wie immer das Beste daraus zu machen, bildeten den Rahmen.

1995 – 1996: Einmal THW – immer THW

Einer von zahlreichen konkreten Erfolgen in diesem Prozess war, dass es der THW-Bundeshelfervereinigung gelang, die „Abschaffung“ der Althelfer zu verhindern und eine Mitgliedschaft im THW auf Lebenszeit zu sichern.

In die Diskussion um die Höhe der Haushaltsmittel, die letztlich bei 190 Mio DM für fünf Jahre festgeschrieben wurden, hat sich die THW-Bundeshelfervereinigung ebenfalls vehement eingebracht – aus der Verantwortung um das Wissen, dass mit diesen Geldern die Mängelverwaltung noch intensiver wird. Sie hat erreicht, dass das THW jährlich Material bis zum Wert von sechs Millionen Mark vom Bundesgrenzschutz, der Bundeswehr, von der Nationalen Volksarmee und von den Alliierten Streitkräften übernehmen konnte. 1995 bekam Bernhard Groß die Aufgaben des Sekretärs übertragen. Er war der zentrale Ansprechpartner für alle bis 2001.
Bernhard Groß war vorher für die THW-Jugend tätig und hat die Nachfolge von Inga Theißinger angetreten, die von 1981 – 1995 mit verschiedenen Mitarbeitern die Verwaltung engagiert betreut hat.

Im Dezember 1996 starb der amtierende Vizepräsident der THW-Bundeshelfervereinigung, Aloys Büring. Er war außerdem Ortsbeauftragter von Meppen und Kreisbeauftragter für den Landkreis Emsland. Er gehörte der Landeshelfervereinigung Niedersachsen seit ihrer Gründung an und war im Juni 1995 zum Vizepräsidenten gewählt worden. Aloys Büring wurde für seine menschliche und fachliche Kompetenz von vielen geachtet und geliebt.

Die Bundesgeschäftsstelle der Lobby-Einrichtung ist 1996 aus Bonn-Mehlem (Frankenkeller) in das Zentrum von Bonn-Bad Godesberg gezogen, weil die Liegenschaft dort einer anderen Bestimmung zugeführt wurde. Ab Juli 1997 war sie in der Deutschherrenstraße, nahe der THW-Leitung, etabliert. Mit Beginn des Jahres 2002 hat sie in Berlin ein neues Domizil in der THW-Liegenschaft gefunden, in der die Dienststelle des Landesbeauftragten untergebracht ist.

1998: Neuer Präsident, neue Satzung, neuer Name

Präsident Dr. Uelhoff trat, weil er nicht wieder für den Bundestag kandidieren wollte, ein Jahr vor Ablauf der gewählten Frist von seinem Amt zurück und empfahl Hans-Joachim Fuchtel, MdB, als seinen Nachfolger. Die Bundesversammlung wählte ihn 1998 erstmalig zum Präsidenten und hat ihn 1999 im Amt bestätigt.

In der gleichen Versammlung beschlossen die Delegierten die neue Vereinssatzung.

Die wichtigsten Veränderungen betrafen:

– die neu geschaffene Möglichkeit, Fördermitglieder und Ehrenmitglieder auch auf Bundesebene aufzunehmen;

– die Namensänderung des Kurzbegriffes in „THW-Bundesvereinigung“ (ohne den Helferbegriff, um auch den Förderern die Möglichkeit zu geben, sich angesprochen zu fühlen);

– die Änderung der Zusammensetzung des Präsidiums.

Dem Präsidium gehören neben dem Präsidenten (Hans-Joachim Fuchtel, MdB), der Vizepräsidentin (Ute Titze-Stecher, MdB), dem Geschäftsführenden Vizepräsidenten (Frank Schulze), dem Schatzmeister (Peter Weiler) und der Beauftragten für Öffentlichkeitsarbeit (Siglinde Schneider-Fuchs) auch die Vorsitzenden der Mitgliedsvereine aus allen Bundesländern und die THW-Jugend an. Beratende Mitglieder des Präsidiums sind weiterhin der THW-Bundessprecher und der THW-Präsident an.

2000: Das Jubiläums-Jahr, 50 Jahre THW und 30 Jahre THW-Bundesvereinigung

Das Jahr 2000 brachte die 50-Jahr-Feier des THW und die 20-Jahr-Feier der THW-Bundesvereinigung. Beides wurde vom 15. – 17. September 2000 in Berlin im großen Rahmen gewürdigt. Das Ehrenamt präsentierte sich mit allen Facetten des Einsatzspektrums. Die Bundesregierung brachte mit einem Festakt im Schauspielhaus am Gendarmenmarkt ihre Wertschätzung zum Ausdruck. Staatssekretär Fritz-Rudolf Körper: „Ich bin stolz, ein solches „Unternehmen“ im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums zu wissen“.
Bundesinnenminister Otto Schily beim Empfang des Direktors THW, Gerd-Jürgen Henkel, im Weltsaal des Auswärtigen Amtes: „Die Regierung muss dafür sorgen, dass die Arbeit des THW in bewährter Weise fortgesetzt und aufgebaut werden kann und dass dafür die finanzielle Unterstützung zur Verfügung steht“.

2001: Die Zeichen standen auf Sturm

Es begann mit dem größten bisher dagewesenen THW-Einsatz zur Hilfe Frankreichs nach dem Wüten des Sturmes Lothar.

Das Jahr 2001 und die prekäre Haushaltssituation des THW forderte die politischen Aktivitäten der THW-Bundesvereinigung heraus. Mit vereinten Kräften gelang es, die Parlamentarier vom Finanzbedarf „ihrer Hilfsorganisation“ zu überzeugen. „Weitere 25 Millionen DM für das THW“ lautete ihr Beschluss.

Nach dem 11. September 2001, dem Tag, an dem das Grauen des Terrors in nie dagewesener Intensität von Amerika aus um die Welt ging, änderten sich viele Betrachtungsweisen. In Folge der neuen Prioritätensetzung im Bevölkerungsschutz legte die Bundesregierung das Anti-Terror-Programm auf. Ein Aspekt darin war die finanzielle Zuweisung an das THW zur Beschaffung von Gerät und Ausbildung. Das bedeutete weitere 25 Millionen DM. Damit erreichte der Haushalt 2002 einen Aufwuchs von 50 Millionen DM.

2002: Das THW wird eine Präsidial-Behörde

Mit dem Jahr 2001 endete die Ära der Direktoren im THW. Gerd-Jürgen Henkel wechselte nach 15 Jahren an der Spitze der Hilfsorganisation des Bundes ins Bundesinnenministerium. Im Februar 2002 trat THW-Präsident Dr. Georg Thiel sein Amt an, das THW hat eine politische Aufwertung zu einer Behörde mit einem Präsidenten an der Spitze erfahren.

Ab März 2002 hat die THW-Bundesvereinigung ihren Sitz nach Berlin verlegt, um noch näher am „Puls des Geschehens“ zu sein.

(Text: Siglinde Schneider-Fuchs, 2002)